Verhaltensregeln Assistenten

Für alle Assistentenbildungsgänge, also

  • Bauteschnische Assistent(inn)en
    (BauTa)
  • Elektrotechnische Assistent(inn)en
    (ETA)
  • Informationstechnische Assisten(inn)en
    (ITA)
  • Maschinenbautechnische Assistent(inn)en
    (MaTA)

gelten die folgenden Verhaltensregeln:

  1. Sollte eine Teilnahme am Unterricht aus unvorhersehbaren Gründen nicht möglich sein, so haben Sie sich bis 7.15 Uhr telefonisch im Schülersekretariat (Tel: 0208-823140) zu entschuldigen. Eine schriftliche Entschuldigung ist im gelochten DIN-A4-Format umgehend (das heißt am ersten Tag des Wiedererscheinens, bei längerer Abwesenheit bis zum dritten Fehltag) und unaufgefordert nachzureichen. Entschuldigungen werden maximal eine Woche nach dem Fehlen noch angenommen.
  2. Fehlen Sie an einem Tag, an dem eine Klassenarbeit geschrieben wird, haben Sie ein ärztliches Attest und eine Entschuldigung vorzulegen. Kleben Sie das Attest rechts unten auf die Entschuldigung. Nur eine schriftliche Entschuldigung eines Erziehungsberechtigten oder eine Arztbesuchsbescheinigung (ohne Attest) reicht nicht aus! Sollten Sie nicht umgehend ein ärztliches Attest vorweisen können, gilt die versäumte Arbeit als Leistungsverweigerung und wird mit der Note ungenügend
  3. Generell ist bei Fehlzeiten von drei Tagen oder mehr ein ärztliches Attest mit Entschuldigung vorzulegen (siehe Punkt zwei)! Nur bei eintägigen Schulversäumnissen reicht eine schriftliche Entschuldigung eines Erziehungsberechtigten mit einer eventuellen Arztbesuchsbescheinigung aus. Fehlen Sie am letzten Schultag vor oder am ersten Schultag nach den Ferien ist immer ein ärztliches Attest mit Entschuldigung notwendig.
  4. Für versäumte Klassenarbeiten haben Sie sich selbstständig und unaufgefordert innerhalb von drei Schultagen um einen Nachschreibetermin beim Fachlehrer zu bemühen. Versäumte Unterrichtsinhalte sind nachzuarbeiten, fehlende Arbeitsblätter zu besorgen und Hausaufgaben zu bearbeiten. Bitte setzen Sie sich ggf. telefonisch mit einer Klassenkameradin/ einem Klassenkameraden rechtzeitig in Verbindung.
  5. Sollte Ihre Teilnahme am Unterricht im Laufe eines Schultages nicht mehr möglich sein, so haben Sie sich persönlich beim unterrichtenden Lehrer abzumelden. Achten Sie darauf, dass dieser Ihre Abwesenheit im Klassenbuch vermerkt. Ist eine Abmeldung beim unterrichtenden Lehrer nicht möglich, haben Sie sich beim Lehrer der nachfolgenden Schulstunde oder bei der Klassenlehrerin abzumelden. Eine Mitteilung über Ihre Abwesenheit durch Klassenkameraden reicht nicht aus! Für ein solches vorzeitiges Verlassen des Unterrichts ist ebenfalls eine schriftliche Entschuldigung (eines Erziehungsberechtigten) vorzulegen. Wird durch Ihr vorzeitiges Verlassen des Unterrichts eine Klassenarbeit versäumt, so sind sie zur Vorlage eines ärztlichen Attests verpflichtet.
  6. Sollten Sie sich zum Unterricht verspäten, so haben Sie sich beim Fachlehrer sofort nach der Schulstunde unaufgefordert zu entschuldigen. Außerdem ist es Ihre Aufgabe darauf zu achten, dass der Fachlehrer Sie als verspätet und nicht als fehlend im Klassenbuch eingetragen hat. Bedenken Sie, dass es nicht viele gute Gründe für Verspätungen gibt!
  7. Arztbesuche, Fahrstunden bzw. -prüfungen oder ähnliche Termine sind grundsätzlich am Nachmittag zu erledigen, es sei denn dass wegen der Art der Erkrankung oder wegen besonderer Öffnungszeiten der Termin während der Unterrichtszeit wahrgenommen werden muss. Dies ist aber die absolute Ausnahme und ist besonders zu begründen.
  8. Sollte Ihnen ein Unterrichtsversäumnis im Vornhinein bekannt sein, so ist vor der Wahrnehmung des Termins um Freistellung vom Unterricht zu bitten. Ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen! Im Nachhinein können solche Termine nicht entschuldigt werden.
  9. Kommt ein Lehrer oder eine Lehrerin nicht zur Unterrichtsstunde, dann geht einer von Ihnen (i. d. R. der Klassensprecher) nach ca. 15 Minuten ins Sekretariat und erfragt den Grund des Nichterscheinens. Sie können nicht davon ausgehen, dass der Unterricht ausfällt.
  10. Handys sind vor Betreten des Klassenraumes auszuschalten und in der Schultasche zu verstauen! Es ist also auch ausdrücklich verboten, Handys als Taschenrechner oder Uhr zu benutzen.
  11. Das Tragen einer Kappe oder Mütze ist im Unterricht nicht erlaubt.
  12. Essen ist grundsätzlich im Unterricht nicht erlaubt.
    Trinken aus verschließbaren Flaschen ist in Ausnahmen möglich. Trinkflaschen sind in Ihren Schultaschen und nicht auf den Tischen aufzubewahren.
    Regelungen von Fachlehrern bezüglich Essen und Trinken im Unterricht ist Folge zu leisten.
  13. Bitte legen Sie sich einen Gesamtordner für Ihre Unterrichtsfächer Fehlende Unterlagen, Schulbücher, Taschenrechner oder Hausaufgaben führen zu einem schlechten Arbeitsverhalten. Denken Sie daran, dass das Arbeitsverhalten auch Teil der sonstigen Leistung ist.